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Der Energieausweis – Das große Kompendium
Fachsuchdienst
für Aussteller von Energieausweisen
für Wohngebäude im Bestand gemäß § 16 EnEV 2007
Nach der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) sind ab dem 01.01.2009 für alle Wohngebäude die verkauft, vermietet oder verpachtet werden, Energieausweise – entweder auf der Grundlage des Energiebedarfs oder des Energieverbrauchs - auszustellen.
Hier finden Sie die von Fachautoren ausgesuchten, qualifizierten Energieausweisaussteller aus ihrer Region. Bitte geben Sie dazu im folgenden Feld einfach ihre vollständige Postleitzahl ein.
Ich benötige einen Energieausweis in folgendem Postleitzahlenbereich:
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